Hinweis zum Widerrufsrecht
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen finden nach § 312 g (2) Nr. 9 BGB keine Anwendung auf Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist vorliegend der Fall. Demzufolge steht Ihnen auch kein Widerrufsrecht zu.